Grundpflege
Sehr gern unterstützen wir Sie oder Ihre Angehörigen im Bereich der Grundpflege, z. B.
Waschen
Duschen
Baden
An- und Auskleiden
Zähneputzen


Häusliche Behandlungspflege SGB V
In diesem Bereich erbringen wir unsere Leistungen in direkter Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt. Eine vom Arzt verordnete und von den Krankenkassen genehmigte Leistung wird durch unsere Fachkräfte erbracht. Die Kosten hierfür werden von der Krankenkasse übernommen.
Medikamentenverabreichung oder das Richten von Medikamenten
Injektionen
Blutdruck- & Blutzuckermessung
Anlegen von Kompressionsverbänden & -strümpfen
Katheterisierung
Stomaversorgung
außerklinische Intensivpflege, Sonderernährung etc.
kompetente Versorgung von akuten, chronischen und sekundär heilenden Wunden
Betreuung bei Demenz - §45b SGB XI
Versorgen Sie in Ihrem häuslichen Umfeld einen Angehörigen mit Demenz, vielleicht sogar Rund-um-Uhr? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner! Wir unterstützen Sie gern mit unserem Konzept für einen wertschätzenden Umgang mit allen unserer Kunden. Mit unserem Angebot an zusätzlichen Betreuungsleistungen wie z.B.
Spaziergänge
Kochen & Backen
Singen
Gedächtnistraining
Gesellschaftsspiele
helfen wir unseren Kunden und den betroffenen Familien individuell und abgestimmt. Die Kosten der zusätzlichen Betreuungsleistungen können nach § 45b SGB XI von der Pflegeversicherung nach entsprechender Berücksichtigung durch den medizinischen Dienst übernommen werden.


Beratung nach Pflege- und Krankenversicherungen
Im Rahmen der Begutachtung nach SGB XI, § 37 Abs. 3 – der Pflegeversicherung – beraten wir Sie auf Wunsch regelmäßig zu allen Fragen, die mit der Pflege und Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen im Zusammenhang stehen.
Bei Pflegegrad I, II, III werden diese Beratungseinsätze zweimal im Jahr durchgeführt; bei Pflegegrad IV, V sind sie einmal im Quartal erforderlich. Die erforderlichen Formulare für die Pflegeversicherung halten wir vor und leiten sie an Ihre Pflegekasse weiter.
Wenn ein Pflegebedürftiger durch eine Pflegeperson zu Hause gepflegt wird und das Pflegegeld bezieht, ist er verpflichtet, eine Begutachtung durch einen zulässigen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen.
Diese Kosten für das Beratungsgespräch übernimmt die zuständige Pflegekasse.
Unsere qualifizierten Fachkräfte vereinbaren mit Ihnen einen Termin und beraten Sie kompetent und umfassend über Pflegehilfsmittel, Wohnraumausstattung u.v.m.
Mit Fachwissen und Erfahrung klären wir mit Ihnen Fragen zur Pflegeversicherung sowie zur Finanzierung der Pflege. Wir zeigen Ihnen Lösungsvorschläge auf bei eventuellen Pflegeproblemen, bieten Unterstützung und Entlastung für die Pflegeperson, um Überforderungen entgegen zu wirken. Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Bearbeitung von Anträgen auf Höherstufung, Hilfe zur Pflege und Grundsicherung.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt ist die ambulante Pflege – und das nah am Kunden mit einer individuellen Betreuung. Für den Pflegedienst Ilmenau GmbH und sein leistungsstarkes Team steht der kranke beziehungsweise pflegebedürftige Mensch ganz klar im Vordergrund – und das sowohl mit seinen Bedürfnissen als auch mit seinen Fähigkeiten und seiner individuellen Persönlichkeit.
Kontakt
- +49 (0) 4131 263430
- info@pflegedienst-ilmenau-gmbh.de
- Timelostraße 8B
- 21407 Deutsch Evern
Bürozeiten
Montag – Donnerstag: 08:00h – 14:00h
Freitag: 08:00h – 13:00h
Der Pflegedienst Ilmenau GmbH arbeitet in Kooperation mit


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